Logo
Offizieller
Sponsor- und Merchandisepartner für:
cologne pride
stadtschlag
Kölner Haie

   Home       Shop       Leistung & Produkte       Referenzen       Kontakt       News & Downloads   
"Willkommen bei Ihrer Dienstleistungsagentur
für Werbemittel, Marketing und Event"
Title Image
Leistung & Produkte Pfeil

CallMe

Ehrenstraße 69
D-50672 Köln
info@coco-marketing.de

PSI
de  uk  es  fr
Allgemeine Geschäftsbedingungen               (.pdf-Datei)
(AGB)

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") gelten für alle Angebote, Angebotsannahmen, Leistungen und An- und Verkäufe, die von und mit Cool Concept - marketing & services (nachfolgend "Cool Concept") erfolgen, es sei denn, es sind ausdrücklich von Cool Concept andere Verkaufsbedingungen zu Grunde gelegt (Online-Shop). Sie sind für den gesamten, auch künftigen, Geschäftsverkehr mit dem Kunden verbindlich, auch wenn sie bei späteren Geschäftsvorgängen nicht erwähnt werden.
Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen treten diese AGB an die Stelle früherer AGB.
1.2. Sie gelten gemäß § 310 I BGB gegenüber Kaufleuten und anderen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen; gegenüber anderen Personen gelten sie, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1.3. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch für Auftragsbestätigungen oder sonstige Bestätigungsschreiben. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB´s abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen an diesen vorbehaltlos ausführen.

2. Angebote und Preise

2.1. Alle Preise verstehen sich - wenn nicht schriftlich anders angegeben - ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils hinzuzurechnenden gültigen Mehrwertsteuer.
2.2. Alle Angebote und die zur Verfügung gestellten Kataloge und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Sie erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch Cool Concept.
2.3. Die nach Fertigungsgenehmigung entstehenden Kosten für nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden gehen zu dessen Lasten einschl. eines evtl. dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes und dem daraus resultierendem Lieferverzug.
2.4. Erfolgt die Lieferung später als 2 Monate nach Auftragsbestätigung, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Leistung liegende Kosten (Lohn, Material, Vertriebs-/Transportkosten, Steuern) steigen.

3. Proben und Muster

3.1. Proben und Muster gelten, sofern es sich nicht um speziell angefertigte Sonderartikel handelt, in erster Linie als annähernde Be- und Anschauungsstücke für Material, Qualität, Abmessungen, Gewicht und Farbe.
3.2. Die zur Verfügung gestellten Angebotsmuster können innerhalb von 30 Tagen im Original-Zustand zurückgegeben werden. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Berechnung zum jeweiligen Staffelpreis aus dem Angebot des Lieferanten. Eigens angefertigte Sonderartikel müssen vom Kunden auf jeden Fall bezahlt werden. Eine Rückgabe ist nicht möglich.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Der Zahlungseingang hat - wenn nicht anders angegeben - innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug ausschließlich auf die angegebe Kontoverbindung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Banküberweisung und Scheckzahlung gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem der Betrag Cool Concept gutgeschrieben wird.
4.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweils gültigen Basiszinssatz fällig. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
4.3. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden nachweislich eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Kunde in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, die eine nicht ordnungsgemäße Abwicklung des Rechtgeschäfts befürchten lassen, so ist Cool Concept berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Bei Neukunden erfolgt die Lieferung nach freiem Ermessen gegen Vorkasse, Nachnahme oder nach Versicherungsbestätigung unserer Kreditversicherung. Die genannten Lieferfristen gelten ab dem Datum des Eingangs der unwiderruflichen Vorkasse oder Bestätigung der Versicherung.
4.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder in schriftlicher Form von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gesamten Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche Eigentum von Cool Concept. Im Falle einer Scheck-/Wechselzahlung geht das Eigentum erst dann auf den Kunden über, wenn für den Lieferanten kein Rückgriff aus dem Wechsel mehr zu befürchten ist.
5.2 Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
5.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Lieferanten erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Lieferanten tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6. Lieferzeit/ -fristen

6.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten und des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.2. Alle in Rahmen dieser AGB´s zugestimmten Liefertermine gelten ab dem Datum des klar definierten, vollständigen und bestätigten Auftrages.
6.3. Für die Dauer der Prüfung von Andrucken bzw. Freigabemustern durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eintreffen der Freigabe. Verlangt der Kunde eine nachträgliche Änderung des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflusst, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
6.4 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter, speziell naturgewalt- und kriegsbedingter Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln oder auch gesetzlich bedingte, behördlichen Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und müssen situationsbedingt neu vereinbart werden. Dies gilt insbesondere bei der Vereinbarung von Fixterminen.
6.5. Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
6.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.7 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes.
6.8 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

7. Versand

7.1. Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Produktionsstätte / Verarbeitungswerk. Die Wahl des Versandweges und -mittels obliegen dem Lieferanten.
7.2. Der Versand erfolgt auch bei "Frei Haus" - Sendungen auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Warensendung an die den Transport ausführende Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Kunden verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

8. Mehr- / Minderlieferung

Aufgrund der technischen Produktionsvoraussetzungen bei den betreffenden Warenarten muss eine mögliche Mehr- bzw. Minderlieferung von bis zu 5 % der Menge akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn eine exakte Menge bestellt wurde.

9. Beanstandungen / Mängelhaftung

9.1 Der Kunde hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Sollte ein evtl. aufgetretener Fehler - inhaltlicher Art - nicht unverzüglich gemeldet werden, gilt diese Auftragsbestätigung als genehmigt, auch bei Abweichen von vorherigen Absprachen.
9.2 Der Kunde hat die gelieferten Waren/Artikel unverzüglich zu prüfen. Das gilt auch für Ausfallmuster, falls die Ware in seinem Namen an einen Dritten versand wurde. Bei Direktversand bleibt die Pflicht zur Warenüberprüfung beim Kunden.
9.3 Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsfreigabeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind.
9.4 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.5 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden, Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
9.6 Cool Concept hat zunächst das Recht der Nachbesserung oder einer fehlerfreien Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder nachweislich misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.
9.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen stellen keinen außerordentlichen Anlass für Beanstandungen seitens des Kunden dar. Beim Textildruck sind leichte Tonwertschwankungen, sowohl bei dem Andruck als auch in der späteren Lieferung, immer möglich und unvermeidbar. Dies gilt insbesondere beim 4c-Fotorasterdruck in Offsetqualität und ist kein Grund für eine Beanstandung.
9.8 Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

10. Lohnveredlung

10.1 Bei Lohnveredlungsarbeiten ist die Haftung auf die Höhe der Veredlungskosten beschränkt.
10.2 Vom Kunden angelieferte Waren sind frei Haus anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.

11. Urheberrechte

11.1 Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsunterlagen ist der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt wurden. Der Kunde hat Cool Concept von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Bei Fertigungen von Lizenzprodukten oder -abbildungen oder Produkten, die dem Markenschutzgesetz unterliegen, in einer ausländischen Fertigungsstätte, sind vom Kunden Kopien der Lizenzverträge oder eine Bestätigung des Markeninhabers Cool Concept vorzulegen.
11.2 Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Skizzen, Entwürfen, Lithos usw. liegen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung und bis vollständigen Auftragszahlung bei Cool Concept.
11.3 Sämtliche Produktionsmittel wie Lithos, Schablonen, Werkzeuge etc. bleiben im Eigentum von Cool Concept. Das gilt auch dann, wenn diese Kosten anteilig dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Cool Concept übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. werden nach Abschluss des Auftrages unverzüglich an den Kunden zurückgeschickt, falls nicht ausdrücklich eine andere Regelung gewünscht wird. Cool Concept haftet nicht für Beschädigung oder Verlust, es sei denn, dass dies mit Vorsatz oder in grober Fahrlässigkeit geschieht.

12. Geheimhaltung

12.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
12.2 Cool Concept ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

13. Korrekturabzüge

13.1 Korrekturabzüge und Freigabemuster sind vom Kunden auf Richtigkeit zu prüfen und Cool Concept unverzüglich freizugeben. Cool Concept haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
13.2 Bei Fertigungsaufträgen ist der Cool Concept nicht verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug oder ein Freigabemuster zu überlassen. Wird die Übersendung eines solchen nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Vorsatz oder grobes Verschulden. Für die Gestaltung von Fertigungsvorlagen übernimmt Cool Concept keine Haftung.

14. Eigenwerbung des Lieferanten

14.1 Cool Concept ist berechtigt, von ihm produzierte Produkte in seinen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen etc. abzubilden, auf Ausstellungen zu präsentieren sowie diese als Muster anderen Kunden zur reinen Bemusterung von Qualität, Material, Art und Güte zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist Cool Concept berechtigt, den Kunden in seine Referenzliste aufzunehmen.

15. Schriftform

15.1 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge, insbesondere auch dieser AGB, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Cool Concept. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
15.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Cool Concept, Köln, Deutschland.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine sog. salvatorische Klausel ("Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.") sollte nicht in den AGB stehen, sondern als Individualvereinbarung verhandelt werden.
Köln, im August 2005


AGBs  |  Impressum  |  Sitemap  |  Copyright  |  by ChK  |  Layout